Eigentümerversammlung
Ihr vornehmstes Recht - aber auch Ihre Pflicht - als Miteigentümer
ist die Mitwirkung an den
Beschlüssen der Eigentümerversammlung!
Beschlüssen der Eigentümerversammlung!
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich teilzunehmen, können Sie sich von einem anderen Miteigentümer vertreten lassen.
Ein Vollmachtsformular finden Sie gleich hier . . . .Den Termin der jeweils nächsten Eigentümerversammlung finden Sie hier so früh er mir bekannt wird:
==> Die ETV zum 31. Mai 2026 ist noch nicht terminiert.