Regelung Fahrradkeller und Fahrradabstellplatz
Wir haben einerseits eine sehr schöne Situation, weil wir einen leicht über die Tiefgarage zugänglichen Fahrradkeller haben.
Leider ist er aber zu klein - zur Bauzeit war wohl Rad fahren noch nicht wieder so populär. Auch der Abstellplatz im Hof genügt nicht.
Daher müssen strenge Regeln fürs Ein- und Abstellen gelten:
Leider ist er aber zu klein - zur Bauzeit war wohl Rad fahren noch nicht wieder so populär. Auch der Abstellplatz im Hof genügt nicht.
Daher müssen strenge Regeln fürs Ein- und Abstellen gelten:
Nur gepflegte, verkehrssichere und fahrbereite Räder sind erlaubt, die auch regelmäßig benutzt werden.
D.h. z.B. dass Räder ohne Beleuchtung, ohne Luft oder mit sonstigen Mängeln nichts im Bereich des Gemeinschaftseigentums verloren haben. Solche müssen Sie auf jeden Fall in Ihren eigenen Räumen (Keller) lagern.
D.h. z.B. dass Räder ohne Beleuchtung, ohne Luft oder mit sonstigen Mängeln nichts im Bereich des Gemeinschaftseigentums verloren haben. Solche müssen Sie auf jeden Fall in Ihren eigenen Räumen (Keller) lagern.