Balkon - SüdstadtResidenz

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Balkongestaltung / Markisen
       
Es  liegt auf der Hand,  dass der äußere Eindruck unseres Wohnanwesens  maßgeblich für seine Wertschätzung bei Kauf- oder Mietinteressenten ist.  
Auch das soziale Ansehen seiner Bewohner wird von deren Behausung mitbestimmt.
Es  geht hier um die nötige Rücksichtnahme auf die gestaltenden Farben der  Fassade (gelb  und grün) bei der Nutzung und Verzierung der Balkone.
            
Beschluss der Eigentümerversammlung (2003 + 2011)
* Balkone sind kein Abstell- oder Lagerplatz
* Den Einblick verwehrende Verkleidungen sollen die Fassadenfarben
   
berücksichtigen.
* Anstelle von Naturstrohmatten (die sehr bald sehr unansehnlich
   werden) sollten die in Baumärkten angebotenen Kunststrohmatten
   angebracht werden, die viele Jahre ihr frisches Aussehen behalten
   und bereits mehrfach an Balkonen unseres Anwesens zu sehen sind.
* Blumenkästen: für unser Anwesen sollen grüne verwendet werden.
==> Hier die vollständige Balkonordnung: . . . .

Ein anderer Beschluss befasst sich mit den Markisen.  Falls Sie vorhaben, eine solche anzubringen oder zu erneuern, wenden  Sie sich an die Hausverwaltung; sie brauchen deren Genehmigung.
            
Die meisten Balkone sind nicht zu beanstanden.
In einigen Fällen erscheint der unverblendete Balkon jedoch als Abstellplatz für überflüssigen Hausrat oder sind die Strohmatten unansehnlich grau oder bunte Stoffe sind als Verkleidung gewählt worden oder Blumenkästen in unpassenden Farben wurden angebracht.

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